Ziel der Sozialplanung ist die Gewährleistung einer wirksamen und vielfältig aufeinander abgestimmten Angebotslandschaft, um für alle Zielgruppen ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot sicherzustellen.
Im Vertragswesen werden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Einrichtungen und Diensten im Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen. In der Förderung im sozialen Bereich unterstützt der Rhein-Neckar-Kreis soziale Projekte und Beratungsangebote für seine Bürgerinnen und Bürger durch freiwillige Förderleistungen.
Unsere Aufgaben:
Sozialplanung
In der Sozialplanung stellen die spezifischen Fachplanungen der Jugendhilfeplanung, der Kreisseniorenplanung und der Sozialplanung für Menschen mit Behinderung die zentralen Säulen einer integrierten und generationenübergreifender Planung dar.
Ziel der Sozialplanung ist die Gewährleistung einer wirksamen und vielfältig aufeinander abgestimmten Angebotslandschaft sowie die Initiierung und Planung notwendiger Vorhaben.Im Rhein-Neckar-Kreis folgt die Sozialplanung einem integrierten Ansatz. Im Kern geht es hierbei um Kooperation sowie Integration und somit auch um die konsequente Ausschöpfung aller vorhandener Ressourcen auf allen Ebenen. Ziel ist es ein passgenaues Portfolio sozialer Produkte, Angebote, Hilfen und Dienstleistungen vor Ort, also in den Sozialraum- und Lebensweltbezügen der Bürgerinnen und Bürger, wirtschaftlich zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, arbeiten die jeweiligen Fachplanungen gemeinsam und an Synergien orientiert an sich überschneidenden Themen, Projekten und Prozessen. Zur Schaffung einer bedarfsorientierten, inklusiven sozialen Infrastruktur ermöglicht die Sozialplanung zudem ein größtmögliches Maß an Partizipation und bindet intern und extern alle relevanten Akteure in die konkreten Planungsprozesse ein. Im Fokus steht dabei die Ermöglichung einer selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft.Als Grundlage für diesen integrierten Prozess der Sozialplanung im Rhein-Neckar-Kreis dienen formulierte Leitsätze, die sich auf folgende Bausteine bzw. Planungsperspektiven beziehen:
- Fachübergreifende Planung
- Sozialraumorientierte Planung
- Beteiligungsorientierte Planung
- Datenbasierte Planung
- Kooperative Planung
- Inklusive Planung
- Präventive Planung
- Wirtschaftliche Planung
Der Blick auf die Qualität und deren stetige Weiterentwicklung in den Einrichtungen und Diensten für die unterschiedlichen Zielgruppen im Rhein-Neckar-Kreis komplementiert die Planungsprozesse. Qualitätsentwicklung, strategische Ziele und die Leitsätze zur integrierten Sozialplanung für den Rhein-Neckar-Kreis bilden somit das Fundament der integrierten Sozialplanung.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Referatsleitung Sozialplanung
Qualitätssicherung in Einrichtungen und Diensten
Herr Schroeder
06221 522-1505
k.schroeder@rhein-neckar-kreis.de
Vertragswesen und Förderung
Aufbauend auf den strategischen Zielen der Sozialplanung werden zur Umsetzung von Maßnahmen im Referat Vertragswesen und Förderung konkrete Leistungen sowie deren Finanzierung vereinbart. Hierzu werden im Vertragswesen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII mit den Einrichtungen und Diensten im Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen und in der Förderung im sozialen Bereich auf Grundlage des Förderkonzeptes für den sozialen Bereich für den Rhein-Neckar-Kreis Angebote in Form von Förderleistungen bezuschusst.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Akquise von Fördermitteln im sozialen Bereich.
Im Referat Vertragswesen und Förderung ist die Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises Beschäftigung angesiedelt.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Stellvertretende Amtsleitung
Referatsleitung Vertragswesen und Förderung
Herr Pfann
06221 522-2260
p.pfann@rhein-neckar-kreis.de

