Eintragung B96 / B196
Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Diese gilt nur im Inland.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis). Die Einzelheiten der Fahrerschulung sind in der anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 festgelegt. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Bescheinigung nach Anlage 7b
Gebühr
Eintragung Schlüsselzahl 196: 44,90 EuroBei Bestellung per Express: zusätzlich 22,50 Euro
Verfahren / Antragstellung
Bitte reichen Sie das Antragsformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes ein:
Antragsformular herunterladen (PDF,147 KB)
Wenn Sie den Original-Führerschein mit abgeben, könnten wir Ihnen den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken lassen – bitte hierzu auch die Einverständniserklärung ausfüllen. Andernfalls müssten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Abholung nochmals vorbeikommen.
Einverständniserklärung für den Direktversand herunterladen (PDF,24 KB)
Sofern der Führerschein dringend benötigt wird, können wir diesen bei der Bundesdruckerei im Expressverfahren bestellen (zusätzlich 22,50 €), dann wäre er innerhalb von 3-4 Tagen abholbereit bzw. versandfertig.
Bitte geben Sie dies auf dem Antrag ebenfalls an. Ohne Express dauert die Lieferung ca. 2-3 Wochen.
Unabhängig davon benötigen wir im Vorfeld auch eine gewisse Zeit zur Bearbeitung des Antrags.
Dieselbe Vorgehensweise gilt auch für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 und B197. Die Voraussetzungen können dem Antragsformular entnommen werden.