Altlasten
Verunreinigungen des Bodens und/oder des Grundwassers, die von Altstandorten oder Altablagerungen ausgehen, werden als Altlasten bezeichnet.
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Der im Gesetz verwendete Überbegriff „schädliche Bodenveränderung“ bezeichnet sowohl stoffliche als auch nichtstoffliche Belastungen des Bodens, von denen gegenwärtig oder in Zukunft Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für einzelne oder die Allgemeinheit ausgehen.
Beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist das Wasserrechtsamt zuständig für die Altlastenbearbeitung.
Weiterführende Informationen zum Thema Altlasten sind auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt zu finden: Altlasten - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Informationen zu Bodenbelastungen und Altlasten im Rhein-Neckar-Kreis werden im landeseinheitlichen System „Bodenschutz- und Altlastenkataster“ geführt. Über das Online-Formular kann ein Antrag auf Auskunft auf Erteilung einer Altlastenauskunft beim Wasserrechtsamt gestellt werden: