Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Allgemeines

Schriftlicher Antrag über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und Identitätsnachweises (Reisepass, Aufenthaltsgestattung, elektronischer Aufenthaltstitel), Bestätigung Ausländeramt.

Antragsformular herunterladen (PDF,586 KB)

EG-EWR-Staaten

Umschreibung nicht zwingend erforderlich (auf freiwilliger Basis möglich). Ausnahme: LKW-Fahrerlaubnis-Klasse C1E, C, CE

Gebühr:
Umschreibung: 31,20 Euro

Sogenannte "Anlage 11 Staaten"

Führerscheine aus bestimmten Staaten können vereinfacht (ohne theoretische und/oder praktische Prüfung) umgeschrieben werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Fahrerlaubnisbehörden.

Infos zur Anlage 11 - Staatenliste

Gebühr:
ohne Prüfung: 32,40 Euro
mit Prüfung: 40,00 Euro

Drittstaaten

Wie Ersterteilung.
Zusätzlich:

Der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis ist durch den nationalen gültigen Führerschein nachzuweisen. Ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend.

Gebühr
40,00 Euro

Hinzu kommen noch jeweils 5,10 Euro, welche beim Bürgermeisteramt zu entrichten sind.

Wichtiger Hinweis:
Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird der ausländische Führerschein einbehalten und an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur