Bild eines Müllmanns der AVR, der Abfalltonnen schiebt

Das Serviceangebot umfasst aber nicht nur die Abholung von Bio-, Restmüll und der Grünen Tonne. Die AVR Kommunal sammelt ebenso Schrott, Elektrogeräte, Sperrmüll, Altholz, Grünschnitt, Schadstoffe, Altkleider und Schuhe.

Die kontinuierliche Verbesserung der Serviceleistungen für die Kreiseinwohnerinnen und -einwohnern sowie innovative Verwertungsverfahren unterstreichen die Verantwortung gegenüber unserer Umwelt.

Eine Besonderheit stellen die beiden Gebrauchtwaren-Kaufhäuser der AVR in Dossenheim und Eberbach dar, die einen Beitrag zu nachhaltigem Konsum und Abfallvermeidung leisten. 

"Wilder Müll"

Trotz der umfassenden Serviceleistungen unserer Abfallentsorgung gibt es immer noch Umweltsünder, die ihre Abfälle illegal in der freien Landschaft oder auf öffentlichen Plätzen entsorgen. Die Palette reicht von Farbeimern über Haus- und Sperrmüll bis hin zum Autowrack.

Das Ablagern von so genanntem "wildem Müll" ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist der Verursacher zu ermitteln, drohen ihm zu den Entsorgungskosten auch Anzeige mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und letztlich ein empfindliches Bußgeld. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, trägt am Ende die Allgemeinheit die Kosten.

Im Rhein-Neckar-Kreis überwacht die Untere Abfallrechtsbehörde im Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Dazu zählt nicht nur der "wilde Müll", sondern beispielsweise auch die Entsorgung von Asbest und Altautos.