Förderung Betreuung Kindertagespflege § 23 SGB VIII

Werden Kinder in Kindertagespflege betreut, können Eltern einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen, sodass die laufende Geldleistung vom Jugendamt direkt an die Kindertagespflege gezahlt wird.

Von den Eltern wird für die entstehenden Kosten der Kindertagespflege vom Jugendamt ein Kostenbeitrag verlangt.

Formulare und Informationen