Kommunales Abwasser

Die Abwasserbeseitigung im Rhein-Neckar-Kreis hat einen hohen Stand erreicht. Von den ca. 539.000 Einwohnern sind gut 99 % an eine mechanisch-biologische Kläranlage angeschlossen. Im Kreisgebiet gibt es 19 kommunale Anlagen mit einem Gesamtleistungsvermögen von ca. 1 Million Einwohnerwerten (einschl. gewerblichem und industriellem Abwasser).
Dort wo keine zentrale Abwasserbehandlung bzw. ein Anschluss an ein kommunales Abwassernetz möglich ist, findet die Abwasserbeseitigung dezentral statt. Im ländlichen Raum erfolgt dies meist über Kleinkläranlagen oder geschlossene Abwassergruben. Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst darüber hinaus auch die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und die Abfuhr von Schmutzwasser und Fäkalschlamm aus geschlossenen Abwassergruben. Im Rhein-Neckar-Kreis werden ca. 60 Kleinkläranlagen und ca. 180 Geschlossene Gruben betrieben. Alle kommunalen Kläranlagen werden jährlich einem Leistungsvergleich unterzogen. Maßgeblich für die Einstufung des Reinigungsgrades ist die Restbelastung mit Sauerstoff zehrenden Stoffen, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und mit Nährstoffen des in die Gewässer abgeleiteten Abwassers. Die Ergebnisse der Abwasserreinigung haben sich in den letzten Jahren ständig verbessert und sind heute auf einem hohen Qualitätsstand.
Auch die sogenannten Regenwasserbehandlungsanlagen dienen dem Gewässerschutz. Diese Regenüberlaufbecken (im Mischsystem) oder Regenklärbecken (im Trennsystem) stellen Speicherraum zur Verfügung, in dem das Abwasser gesammelt wird und nach dem Regenereignis dosiert der Kläranlage zugeleitet werden kann. Damit wird Sorge getragen, dass bei Regenwetter nicht zu viel verdünntes Abwasser in unsere Gewässer ausgetragen wird. Mit ca. 250 Becken hat der Rhein-Neckar-Kreis bereits 93% des erforderlichen Beckenvolumens von ca. 240.000 Kubikmetern hergestellt. Die Kläranlagen im Kreisgebiet leisten einen ganz entscheidenden Beitrag dazu, dass unsere Gewässer wieder sauberer sind und dies auch bleiben. Dank der gesteigerten Reinigungsleistung der Kläranlagen und des Ausbaues der Regenwasserbehandlung hat sich die Gewässerqualität im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten Jahren stetig verbessert.
Das Wasserrechtsamt als untere Wasserbehörde ist in diesem Bereich fachlich zuständig für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei kommunalen und privaten Kläranlagen und Kleinkläranlagen und deren Beurteilung bei Zulassungsverfahren. Unter der Aufsicht des Wasserrechtsamtes werden diese Anlagen beprobt und dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des jeweiligen wasserrechtlichen Bescheids eingehalten werden.Ebenfalls zuständig ist das Wasserrechtsamt für die Erhebung der Abwasserabgabe, welche Kommunen und Kläranlagenbetreiber entrichten müssen. Die Formulare zur Abwasserabgabe werden auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg bereitgestellt.Zudem ist die untere Wasserbehörde gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe für die Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung von Geldern zur Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung verantwortlich. Antragsformulare und Richtlinien zur Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Verfügung gestellt.Im Bereich der Siedlungsentwicklung werden auch Entwässerungsentwürfe für öffentliche Kanalisationen oder Straßen dem Wasserrechtsamt zur Prüfung vorgelegt, soweit eine Pflicht zur Genehmigung besteht oder das Benehmen dazu hergestellt werden muss. Für erlaubnispflichtige Einleitungen in Gewässer ist dabei eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Wasserrechtsamt zu beantragen.