Übernahme von Betreuungskosten § 22 SGB VIII (Krippe, Kindergarten, Schülerhort, GaFöG)

Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Schülerhort), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Der übernommene Betrag wir grundsätzlich ab dem ersten Tag des Antragsmonats bzw. ab dem Tag des darauf folgenden tatsächlichen Leistungsbeginns gezahlt, soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt - Kindertagespflege
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

Tel. Sekretariat: 06221 522-1552
jugendamt@rhein-neckar-kreis.de