Rad-Abstands-Kampagne

Das Fahrrad wird von immer mehr Menschen als flexibles Mobilitätsmittel genutzt. Mit dem steigenden Radverkehr gewinnt auch die Verkehrssicherheit an Bedeutung. Für mehr Sicherheit sind alle Verkehrsteilnehmenden gefragt.

Im Rahmen der Initiative „Vision Zero“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg rückt deshalb der Schutz von Radfahrenden im innerörtlichen Straßenverkehr besonders in den Fokus. Ein zentrales Anliegen ist dabei der gesetzlich vorgeschriebene Mindestüberholabstand von 1,5 Metern beim Überholen innerorts, der im Mischverkehr häufig nicht eingehalten wird. Zu geringe Überholabstände zählen zu den häufigen Ursachen schwerer Unfälle im Radverkehr.

Die ins Leben gerufene Abstands-Kampagne der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Rhein-Neckar-Kreises setzt daran an und visualisiert auf großen Bannern die eindeutige Botschaft zum sicheren Überholen: Beim Überholvorgang innerorts muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, auch wenn dies zur Folge hat, dass man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss. Bei entgegenkommendem Verkehr kann daher nicht überholt werden. Und auch bei Verkehrsstraßen mit Fahrradschutzstreifen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerorts ist übrigens ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben.