Jugendarbeitsschutz

Der Jugendarbeitsschutz dient dem Ziel, junge Menschen vor Überforderung, Gefahren und gesundheitlichen Schäden in der Arbeitswelt zu schützen. Jugendliche sollen Berufserfahrung sammeln und sich entwickeln können – aber unter sicheren Bedingungen.

Bewilligungsverfahren zur Mitwirkung von Minderjährigen bei Veranstaltungen/Produktionen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetzes:

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung der Personenberechtigten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Schulbehörde
  • Stellungnahme des Jugendamtes. Anfragen können Sie an die Fachstelle Jugendarbeit/Jugendschutz stellen.

Vordruck § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (DOC,38 KB)

Zur Stellungnahme benötigen wir die Bescheinigungen 1-3 sowie die Kontaktdaten der Personenberechtigten und der Arbeitgeber/Produktionsstätten.
Senden Sie Ihre Anfrage bitte an Jugendarbeit@Rhein-Neckar-Kreis.de.