Jugendarbeitsschutz
Der Jugendarbeitsschutz dient dem Ziel, junge Menschen vor Überforderung, Gefahren und gesundheitlichen Schäden in der Arbeitswelt zu schützen. Jugendliche sollen Berufserfahrung sammeln und sich entwickeln können – aber unter sicheren Bedingungen.
Bewilligungsverfahren zur Mitwirkung von Minderjährigen bei Veranstaltungen/Produktionen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetzes:
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einverständniserklärung der Personenberechtigten
- Ärztliche Bescheinigung
- Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Schulbehörde
- Stellungnahme des Jugendamtes. Anfragen können Sie an die Fachstelle Jugendarbeit/Jugendschutz stellen.
Vordruck § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (DOC,38 KB)
Zur Stellungnahme benötigen wir die Bescheinigungen 1-3 sowie die Kontaktdaten der Personenberechtigten und der Arbeitgeber/Produktionsstätten.
Senden Sie Ihre Anfrage bitte an Jugendarbeit@Rhein-Neckar-Kreis.de.