Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Die Außerbetriebsetzung ist auch online über i-Kfz möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
Bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren.
Gebühr
- 17,10 €
- 5,10 € für den Verwertungsnachweis
- 3,30 € über i-Kfz
* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.