Örtliche Betreuungsbehörde

Wer wir sind

Die Betreuungsbehörde ist eine kommunale Behörde, die für Fragen rund um die rechtliche Betreuung von Volljährigen zuständig ist.

Was wir machen

Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte im betreuungsgerichtlichen Verfahren insbesondere durch die Sozialberichterstattung. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde suchen Betroffene in der Häuslichkeit auf und klären die ersten Fragen im Verfahren.

Sie berät, unterstützt und informiert zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und dem Betreuungsverfahren selbst.

Weitere Informationen:

Rechtliche Betreuung

Selbstgewählte Vorsorge

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind im § 1831 BGB geregelt. Da diese jedoch immer eine große Belastung für die Person darstellen, bei der sie angewandt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Bevor also ein Antrag auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen gestellt wird, sollte immer geprüft werden, ob die Einschränkung der Freiheit notwendig ist oder ob es mildere Mittel gibt. Dies sollten Sie auch in ihren privaten Räumlichkeiten einhalten.
Mildere Mittel sind z.B Niederflurbett, Matratzen vor dem Bett, Trittmatten u.v.m.

Folgend erhalten Sie wertvolle Hinweise in den Broschüren.

Weiterführende Links und Vordrucke