Rechtliche Betreuung - kurz erklärt

*i*signs-post*i*Was ist das Ziel?

Das Betreuungsrecht schützt und unterstützt Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – immer orientiert an ihrem Wohl und ihren Wünschen (ab § 1814 ff BGB).

*i*location-question*i*In welchen Fällen kommt es zu einer rechtlichen Betreuung?

Wir alle können durch Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Wenn dies eintrifft, kann eine erwachsene Person durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuungsperson erhalten.
Wichtig:

  • Eine Betreuungsperson hat sich an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren und soll diesen rechtlich so unterstützen, dass der Mensch sein Leben nach diesen Wünschen gestalten kann.
  • Auch eine Person aus dem familiären oder sozialen Umfeld kann in vielen Fällen eine rechtliche Betreuung übernehmen.
  • Gegen den freien Willen eines Menschen darf keine Betreuung eingerichtet werden.

*i*handshake*i*Welche Aufgaben hat eine Betreuungsperson?

Eine Betreuungsperson hilft ausschließlich in den Bereichen, in denen Unterstützung nötig ist. Außerdem wird ihre Bestellung nicht länger als notwendig andauern. Die Aufgabenbereiche können bei Bedarf im Verlauf der Betreuung reduziert oder erweitert werden.
Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Gesundheitssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge

Was dürfen Betreute weiterhin?

  • am Geschäftsverkehr teilhaben
  • über ihre gesundheitlichen Belange entscheiden
  • ein Testament erstellen etc.

Betreuende sind Vertrauenspersonen, die:

  • persönliche Ansprechpersonen der Betroffenen sind
  • für ein menschenwürdiges Lebensumfeld sorgen
  • wenn notwendig, das Einkommen und Vermögen der Betroffenen verwalten
  • notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen treffen
  • weitere Hilfen organisieren

*i*scale-balanced*i*Wie läuft das Verfahren ab?

Einleitung des Verfahrens:Die Bestellung einer Betreuungsperson erfolgt auf Antrag des betroffenen Menschen oder auf Anregung von Dritten.

Voraussetzungen:Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt nur, wenn die erforderliche Unterstützung nicht auf andere Weise erfolgen kann (z. B. durch eine Vorsorgevollmacht, die Hilfe von Angehörigen und Freunden oder Beratung durch Leistungsträger sowie andere Hilfen)

Ablauf des Verfahrens:

  1. Zunächst erfolgt ein Gesprächstermin mit der Betreuungsbehörde. Auf Grundlage dieses Gesprächs wird ein Bericht für das Betreuungsgericht angefertigt
  2. Anschließend erfolgt ein Sachverständigengutachten meist durch einen Neurologen oder Psychologen.
  3. Abschließend findet eine persönliche Anhörung der betroffenen Person durch eine Richterin oder einen Richter statt.

Zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es folgende Gerichtsbezirke: Heidelberg, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
Dauer:Die Betreuung wird regelmäßig überprüft – spätestens nach 7 Jahren wird vom Gericht beschlossen, ob sie aufzuheben oder zu verlängern ist. Dies kann aber auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

*i*lightbulb-on*i*Tipp

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten der betroffenen Person durch eine vorher erteilte Vollmacht geregelt werden können. Eine weitere Möglichkeit der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung sind die Anderen Hilfen. Hierzu beraten wir Sie gerne.