Unfälle mit wassergefährenden Stoffen

In der Regel werden durch die Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen folgende Sofortmaßnahmen ergriffen:
- Absperrung der Örtlichkeit, Warnung und Umleitung des Verkehrs
- Maßnahmen, die ein weiteres Auslaufen, Ausbreiten bzw. Versickern der wassergefährdenden Flüssigkeiten verhindern
In besonderen Fällen reichen die Sofortmaßnahmen bis hin zur Räumung bedrohter Gebiete.
Das Wasserrechtsamt hat die Aufgabe, Anordnungen zum Schutz der Gewässer gegenüber dem Störer zu treffen, deren Durchführung zu überwachen und alle zuständigen Stellen zu informieren. Daher unterhält das Wasserrechtsamt des Rhein-Rhein-Neckar-Kreises einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.
Meldungen sind an folgende Stellen zu richten:
Während der Dienstzeit:
Wasserrechtsamt, Herr Siebert, 06221 522-1728
oder Frau Garnaud, 06221 522-1738
oder andere Ansprechpartner des Referates 43.03 Altlasten/Bodenschutz.
Außerhalb der Dienstzeit, an Wochenenden und Feiertagen:
Integrierte Leitstelle des Rhein-Neckar-Kreises
06203 404270
Fax 06203 957000
Alarmplan für Unfälle mit wassergefährenden Stoffen (PDF,1,5 MB)
Hinweis: Der Alarmplan steht nur ausgewählten Adressaten zur Verfügung, die das Passwort schriftlich erhalten haben.