Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Schutz des Kindeswohls ist eine gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen – etwa aus dem Gesundheitswesen, aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Freizeitbetreuung oder dem Ordnungswesen – tragen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Kinderschutzes Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen junger Menschen in unserer Gesellschaft.
Aufgrund komplexer Erziehungsanforderungen und möglicher Überforderungssituationen von Eltern kann das Kindeswohl im Einzelfall gefährdet sein. In solchen Situationen ist ein besonnenes und fachlich fundiertes Vorgehen erforderlich. Häufig können bereits ein klärendes Gespräch mit den Eltern sowie die gemeinsame Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten entlastend wirken.
Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben gemäß § 8b SGB VIII und § 4 KKG einen Anspruch auf fachliche Beratung durch eine sogenannte „insoweit erfahrene Fachkraft“. Diese Beratung wird durch qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt.
Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ unterstützt bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und berät bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der anfragenden Person im Interesse des Kindes oder Jugendlichen zu stärken. Die Beratung findet anonym statt, d.h. es werden keine personenbezogenen Daten der Familie/des Kindes genannt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen verbleibt dabei stets bei der anfragenden Person. Die entsprechenden Kontaktdaten können dem hier verlinkten Flyer entnommen werden:
Flyer "Verdacht auf Kindeswohlgefährdung" (PDF,167 KB).