Vertragswesen

Im Vertragswesen werden die Leistungen und Entgelte der ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege im Rhein-Neckar-Kreis verhandelt und vereinbart.

Wesentliche Aufgaben dabei sind:

  • Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Leistungen
  • Prüfung der Leistungsfähigkeit der Einrichtungen und Dienste
  • Erstellung und Fortschreibung der Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger, mehrfacher und seelischer Behinderung unter Beteiligung aller relevanten Akteure
  • Ermittlung und Fortschreibung von notwendigen Bedarfen und Angeboten für Menschen mit geistiger, mehrfacher und seelischer Behinderung
  • Erfassung von Daten vorhandener Angebotsstrukturen der Einrichtungen und Dienste sowie Erhebung von demografischen und soziostrukturellen Daten zur Organisation und Weiterentwicklung der Planungsprozesse
  • Erarbeitung und Fortschreibung von Handlungsempfehlungen und Zielen im Rahmen der Teilhabeplanung
  • Beratung und Begleitung von Vorhaben der Kommunen, Einrichtungen und Dienste

Das Vertragswesen ist eng mit den Planungsbereichen der Sozialplanung sowie der Förderung im sozialen Bereich verknüpft. Somit können bei neuen konzeptionellen Überlegungen von Anfang an die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden.

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