Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

104 Kreisrätinnen und Kreisräte sind für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig.

Der Kreistag ist die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und das Hauptorgan des Kreises.

Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.

Die letzte Kreistagswahl vom 9. Juni 2024 hat folgende Sitzverteilung ergeben:

Grafik der Sitzverteilung: CDU 30, GRÜNE 16, FW 18, SPD 17, AfD 13, FDP 7, LINKE 3
Sitzverteilung des Kreistags