Im Rhein-Neckar-Kreis sind 104 Kreisrätinnen und Kreisräte für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig.
Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.
Die letzte Kreistagswahl vom 9. Juni 2024 hat folgende Sitzverteilung ergeben:
