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Örtliche Betreuungsbehörde

Was macht die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte im betreuungsgerichtlichen Verfahren insbesondere durch die Sozialberichterstattung. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde suchen Betroffene in der Häuslichkeit auf und klären die ersten Fragen im Verfahren.

Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden empfehlen wir jedem Volljährigen durch vorsorgende Verfügungen frühzeitig vorzusorgen. Wir beraten zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und können diese auf Wunsch beglaubigen. Ferner informieren wir zur zeitlich befristeten Ehegattenvertretung, Patientenverfügung und über die Vermeidung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Des Weiteren beraten wir rechtliche Betreuer in ihrer Tätigkeit. Die Mehrzahl aller Betreuungen wird meist von Familienangehörigen ehrenamtlich geführt. Ebenso übernehmen ehrenamtlich Engagierte das Amt des Betreuers. Die übrigen Betreuungen werden von Berufsbetreuern geführt.

Wir arbeiten eng mit den Betreuungsvereinen ARV und SKM zusammen, die u.a. ebenfalls zu vorsorgenden Verfügungen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit sorgt die Betreuungsbehörde für einen aktiven Austausch zwischen den Beteiligten und den handelnden Organisationen im Betreuungsrecht

Nachfolgend können Sie sich über Veranstaltungen und Vorträge der Betreuungsbehörde informieren.

Zudem stellen wir Ihnen Formulare und Informationsmaterial, sowie Gesetzestexte zur Verfügung.

Weitere Informationen: