Beschreibung
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 22. September in Ketsch informieren.
Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 17:00 Uhr im Ferdinand-Schmid-Haus, Goethestr. 22, 68775 Ketsch.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
Rathaus Walldorf, Ratssaal
Nußlocher Straße 45
69190 Walldorf
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 22. September in Walldorf informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 17:30 Uhr im Rathaus Walldorf (Ratssaal).
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
Rathaus Helmstadt-Bargen (Bürgersaal)
Rabanstraße 14
74921 Helmstadt-Bargen
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 23. September in Helmstadt-Bargen informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 17:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Der Kreisseniorenrat Rhein-Neckar-Kreis e.V. lädt in Kooperation mit der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zur Infoveranstaltung "Vorsorge für Krisen und Katastrophen" ein.
Das erwartet Sie:
- Notfallrucksack: Was gehört hinein?
- Vorsorge für zuhause: Was ist wirklich wichtig? Notfallregister & Meldesysteme
- Brandschutz im Alltag
- Hilfsorganisationen & wichtige Anlaufstellen
- Broschüre „Sicherheit durch Wissen“
Durch das Programm führen Hannes Steffen Henn und Rolf Peter Hinselmann.
Veranstaltungsort:
Rathaus Edingen, Bürgersaal (3. OG)
Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen
Der Eintritt ist frei!
Kontakt für Rückfragen:
info@kreisseniorenrat-rnk-ev.de
Tel. 06223 8681223
Beschreibung
Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises lädt wieder zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zur Kindertagespflege ein. Diese findet am Freitag, 25. September, von 9.30 bis etwa 11 Uhr im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Kurfürstenanlage 38 - 40 in Heidelberg) im Sitzungssaal 5. OG statt.
Die Infoveranstaltung richtet sich an interessierte Personen, die sich über die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater im Rhein-Neckar-Kreis informieren wollen. An dem Vormittag wird ein erster Überblick über die rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Rahmenbedingungen vermittelt sowie über die Möglichkeit der Qualifizierung in der Kindertagespflege informiert.
Die Betreuung findet vorwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden.
Wer Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege. Tageseltern sollen die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Tageskinder einzugehen und sie altersentsprechend zu fördern. Geeignet sind Menschen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und dem Jugendamt auszeichnen sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine weitere Voraussetzung für die Tätigkeit und die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs.
Anmeldung:
Anmeldungen für diese Informationsveranstaltung sind unter der Telefonnummer 06221 522-2189 möglich.
Beschreibung
Vortrag am 15. Oktober in Ladenburg befasst sich mit der Entwicklungsgeschichte des Radios
Mit dem Rundfunk in Deutschland und in Ladenburg in den 1920er Jahren befasst sich Prof. Dr. Konrad Dussel im Rahmen eines Vortrags am Donnerstag, 15. Oktober, um 19:00 Uhr im Domhof in Ladenburg, Hauptstraße 9.
Dass Radio einmal wie selbstverständlich rund um die Uhr mit zahllosen Programmangeboten zur Verfügung stehen würde, war vor hundert Jahren nicht abzusehen, denn seine Anfänge waren äußerst bescheiden. Und doch besaß es ein Potential, das mit dem des Internets durchaus verglichen werden kann.
Bereits kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde auch in Ladenburg bekannt, dass es „so etwas wie Radio“ geben würde. Es dauerte allerdings bis Mai 1924, bis der erste Empfangsapparat aufgestellt war.
Der Vortrag skizziert zum einen die Entwicklungsgeschichte des frühen Rundfunks in Deutschland im Allgemeinen, die letztlich bis heute gültige Organisation in regionalen Sendegesellschaften sowie deren politische Kontrolle. Zum anderen widmet er sich aber auch ausführlich dem konkreten Hören. Folglich wird nicht nur auf technische Gegebenheiten eingegangen, sondern ebenso auf die Programmangebote, die in Ladenburg während der 1920er Jahre empfangen werden konnten.
Die Veranstaltung wird vom Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises in Zusammenarbeit mit der VHS Ladenburg-Ilvesheim und dem Heimatbund Ladenburg durchgeführt.
Alle Interessierten sind bei freiem Eintritt herzlich eingeladen.
Beschreibung
Mit bundesweit rund 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Vorsorge und Früherkennung zählen zu den wichtigsten Maßnahmen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.
Prof. Dr. med. Jörg Heil, Leiter des Brustzentrums Heidelberg an der Klinik St. Elisabeth, gibt am Montag, 19. Oktober 2026, von 17 bis 19 Uhr in einem Vortrag im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises (Sitzungssaal, 5. Obergeschoss), Kurfürsten-Anlage 38-40, in Heidelberg unter dem Titel „Brustgesundheit stärken durch Früherkennung und Prävention“ einen verständlichen Einblick in das Thema Brustkrebs. Dabei erläutert er, welche Möglichkeiten und Chancen die Früherkennung bietet und informiert über wichtige Aspekte der Vorsorge und Prävention.
Teilnahme kostenlos; Anmeldung erwünscht
Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist zur besseren Planung online unter pretix.eu/KGK/b8rex erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Veranstaltung ist Teil der ganzjährigen Themenreihe "Frauengesundheit im Fokus", welche unter dem Dach der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg angesiedelt ist und vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung Stadt Heidelberg, von der Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises, von der AOK Rhein-Neckar-Odenwald und vom Heidelberger Selbsthilfebüro initiiert wurde.
Beschreibung
Ob Wegkreuz, Grenzstein, Brunnen oder historischer Wegweiser – Kleindenkmale erzählen von Glauben, Recht und Alltag vergangener Generationen und prägen bis heute das Gesicht unserer Städte und Dörfer.
Im Rahmen eines landesweiten Inventarisierungsprojekts des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart haben Ehrenamtliche von 2022 bis 2026 die Kleindenkmale im Rhein-Neckar-Kreis systematisch erfasst und über 2.000 Objekte dokumentiert.
Das neue Buch "Kleindenkmale im Rhein-Neckar-Kreis" gibt einen Einblick in die vielfältige Kleindenkmallandschaft unseres Landkreises und lädt dazu ein, Bekanntes neu zu entdecken, verborgene Geschichten zu erkunden und die eigene Umgebung mit anderen Augen zu sehen. Ein Werk für alle, die sich für Geschichte, Kultur und die stille Schönheit des Alltäglichen begeistern.
Zu den öffentlichen Buchvorstellungen laden wir Sie bei freiem Eintritt herzlich ein:
- 12. August 2026, 17 Uhr: Rathaus Schönau, Rathausstraße 28
- 13. August 2026, 17 Uhr: Rathaus Waibstadt, Hauptstraße 31
- 17. August 2026, 17 Uhr: Kulturscheune Gaiberg, Hauptstraße 23a
- 19. August 2026, 17 Uhr: Rathaus Oftersheim, Mannheimer Straße 49
- 24. August 2026, 17 Uhr: Altes Rathaus Weinheim, Marktplatz 1
- Buchvorstellung zum Projektabschluss mit Übergabe der Projektdaten an das Landesamt für Denkmalpflege: 19. Oktober 2026, 18 Uhr, Domhof Ladenburg, Hauptstraße 9
Beschreibung
Veranstaltungsort:
Haus der VHS
Muthstraße 16a
74889 Sinsheim
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 20. Oktober in Sinsheim informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr im Haus der VHS.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
"Frauen. Recht. Finanzen"
Online-Vortrag zur finanziellen Vorsorge für Frauen am 21. Oktober
Liebe, Partnerschaft und Familie bringen viele schöne Veränderungen mit sich – und meist auch weitreichende rechtliche und finanzielle Entscheidungen. Ob Zusammenziehen, Heirat oder Elternzeit, viele Weichen werden früh gestellt, während ihre Auswirkungen oft erst Jahre später sichtbar werden. Besonders Frauen tragen dabei nicht selten langfristige finanzielle Folgen, denn nach wie vor unterbrechen oder reduzieren in erster Linie Frauen ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt von Kindern oder zur Betreuung von Angehörigen. Häufig wirkt sich dies negativ auf das Einkommen, auf berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, den Vermögensaufbau und spätere Rentenansprüche aus. Nicht nur im Falle einer Trennung oder Scheidung ist die finanzielle Unabhängigkeit daher eine wichtige Grundlage für selbstbestimmte Entscheidungen.
In der Online-Veranstaltung „Frauen. Recht. Finanzen“ informiert Rechtsanwältin Alicia Pointner am 21. Oktober 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr über finanzielle und rechtliche Möglichkeiten der Absicherung in einer Partnerschaft oder Ehe. Dabei geht sie auf Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Steuerklassen als Teil einer ganzheitlichen Vorsorgestrategie ein und vermittelt anhand von Praxisbeispielen, wie ein finanziell gleichberechtigtes Miteinander gelingen kann. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden Fragen stellen und sich austauschen.
Interessierte können sich unter dem nachfolgenden Link anmelden:
https://eveeno.com/101920878
Die Teilnahme am Online-Vortrag ist kostenfrei.
Die Veranstaltung findet im Rahmen der Frauenwirtschaftstage Baden-Württemberg 2026 unter dem Motto „Erfolgreich. Gleich. Berechtigt. – Ökonomische Gleichstellung als Wirtschaftspotenzial“ statt und wird organisiert von der Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises, der Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim – Rhein-Neckar-Odenwald sowie den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit Heidelberg und Mannheim.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
Rathaus (Bürgersaal)
Hauptstraße 25
74939 Zuzenhausen
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 21. Oktober in Zuzenhausen informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr im Rathaus.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Mit den archäologischen Ausgrabungen in Ladenburg, die Mitglieder des Mannheimer Altertumsvereins bis 1926 durchgeführt haben, befasst sich Dr. Klaus Wirth im Rahmen eines Vortrags am Donnerstag, 12. November, um 19:00 Uhr im Domhof in Ladenburg, Hauptstraße 9.
Den Anstoß für die Gründung des Mannheimer Altertumsvereins (MAV) am 2. April 1859 gaben archäologische Funde wie Tongefäße, Münzen oder auch Tierknochen, die auf dem Gelände der ehemaligen Kahn‘schen Bettfedernfabrik in der Mannheimer Innenstadt gemacht wurden. In der Folgezeit wurden die Ausgrabungstätigkeiten des MAV bis weit über die regionalen Grenzen hinaus ausgedehnt und lieferten zum Teil bedeutende, für die Fachwelt wissenschaftlich hochwertige Funde. Mit Ausgrabungen in Ladenburg begann man bereits am Ende der 1860er Jahre. Zu sensationellen Grabungsergebnissen kam es jedoch erst in den Jahren 1908 bis 1913. Der vom MAV beauftragte Hermann Gropengießer konnte erstmalig den Nachweis einer römischen Marktbasilika sowie eines Kastells mit Teilen der Umfassungsmauer und des Tores erbringen. Zudem fand sich mit Carl Reiß ein Mäzen, der neue Ausgrabungen in Ladenburg lange Zeit finanzierte.
Der Vortrag von Dr. Klaus Wirth thematisiert eben diese Ausgrabungsphase sowohl unter Zuhilfenahme archäologischer Funde als auch durch die Auswertung damaliger Zeitungsartikel. Die ursprünglichen Grabungsdokumentationen sind leider weitgehend verloren.
Die Veranstaltung wird vom Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises in Zusammenarbeit mit der VHS Ladenburg-Ilvesheim und dem Heimatbund Ladenburg durchgeführt.
Alle historisch Interessierten sind bei freiem Eintritt herzlich eingeladen!
Beschreibung
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis informiert über den Beruf des rechtlichen Betreuers bzw. der rechtlichen Betreuerin.
Die rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle und zugleich sehr interessante Tätigkeit, die unter anderem Empathie und Organisationstalent erfordert. Als Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit wurde ein Sachkundenachweis und eine Registrierung eingeführt. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis informiert hierüber und über weitere Fragen, die mit der Tätigkeit zusammenhängen.
Veranstaltungsort: großer Sitzungssaal im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten Anlage 38-40, 69115 Heidelberg
Um Anmeldung vorab per E-Mail an Betreuungsbehoerde@Rhein-Neckar-Kreis.de oder telefonisch (06221/522-1479) wird gebeten. Kurzentschlossene sind aber auch gerne gesehen.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises freut sich über möglichst viele interessierte Personen.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
Bürgersaal im Verwaltungsgebäude Steinsfurt
74889 Sinsheim-Steinsfurt
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 18. November in Sinsheim-Steinsfurt informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr im Bürgersaal.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
GRN-Klinik Weinheim
Cafeteria
Röntgenstraße 1
69469 Weinheim
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 18. November in Weinheim informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 17:00 Uhr in der Cafeteria im Krankenhaus.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Veranstaltungsort:
VHS Ladenburg, Altes Rathaus
Raum 4
Hauptstraße 39
68526 Ladenburg
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am 25. November in Ladenburg informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr in der Volkshochschule.
Der Eintritt ist frei.
Beschreibung
Zur Unterstützung bzw. Vorabinformation für ehrenamtlich Betreuende bietet die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises eine Einführungsveranstaltung für die rechtliche Betreuung an.
Die Veranstaltung wird online durchgeführt.
Die Teilnahme ist für die Übernahme einer rechtlichen Betreuung verpflichtend, wenn man kein Angehöriger ist. Angehörigen wird die Teilnahme empfohlen.
Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat.
Anmeldung erforderlich
Anmeldungen mit Kontaktdaten bitte per Mail an betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de oder telefonisch unter 06221 522-1479.
