Das Gewerbeamt ist dem Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises angegliedert. Es ist zuständig für gewerberechtliche Erlaubnisse für Gaststätten, Spielhallen und Bewacher. Auch die Reisegewerbekarte wird dort ausgestellt.
Hinweis: Das Gewerbeamt des Rhein-Neckar-Kreises ist NICHT zuständig für Gewerbeanmeldungen oder Auskünfte auf dem Gewerberegister. Hier liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Betriebssitzes.
RNKarlo
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.