Gewerbeamt
Das Gewerbeamt ist dem Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises angegliedert. Es ist zuständig für gewerberechtliche Erlaubnisse für Gaststätten, Spielhallen, Makler, Bauträger und Baubetreuer. Auch die Reisegewerbekarte wird dort ausgestellt.
Hinweis: Das Gewerbeamt des Rhein-Neckar-Kreises ist NICHT zuständig für Gewerbeanmeldungen oder Auskünfte auf dem Gewerberegister. Hier liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Betriebssitzes.