Zu den Tätigkeitsfeldern gehören die Nahverkehrsplanung, die Erhaltung und Optimierung der Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Kreisgebiets und auch die Vernetzung mit der Region über die Kreisgrenzen hinaus, die Förderung der Aufwendungen der Städte und Gemeinden für den laufenden Betrieb von Linienbussen und Stadt- und Straßenbahnen sowie von Infrastrukturvorhaben; die Erstattung von Schülerbeförderungskosten auf Antrag der Schulträger und die Organisation der Schülerbeförderung zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Behinderten zu ihren Werkstätten im Kreisgebiet.

Des Weiteren umfassen unsere Aufgaben die Durchführung der Genehmigungsverfahren im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs mit Omnibussen, Mietwagen und Taxis sowie die Genehmigung für den Krankentransport und die Festlegung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Taxis im Rhein-Neckar-Kreis.

Unsere Aufgaben:

Nahverkehr

Der Nahverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der Mobilität, der dazu dient, die Qualität der Lebensverhältnisse und die Standortattraktivität des Rhein-Neckar-Kreises zu erhalten und weiter zu verbessern. Denn eine gute Nahverkehrserschließung mit Bus und Bahn bietet gute Standortvoraussetzungen für den Wirtschafts- und Lebensraum Rhein-Neckar-Kreis. Dabei nimmt der Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger die Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr, ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot im Busverkehr und soweit vorhanden im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr zur Verfügung zu stellen. Die Nahverkehrsplanung, ist das Planungsinstrument mit dem der Kreis die Weichen dafür stellt, wie sich der öffentliche Personennahverkehr entwickeln soll.

Die Busverkehre im Rhein-Neckar-Kreis werden im Wettbewerb vergeben. Hierzu wurden 11 Linienbündel gebildet, die seit 2006 in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar ausgeschrieben und vergeben werden.

Entsprechend der vom Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises verabschiedeten Eckpunkte zur Förderung des ÖPNV bezuschusst der Kreis jährlich das Defizit des Linienverkehrs. Hier fördert der Kreis die Aufwendungen der Städte und Gemeinden für den laufenden Betrieb von Bussen und Straßenbahnen. Des Weiteren fördert der Kreis den Nahverkehr durch Zuschüsse in die Verbesserung der Infrastruktur. Hier handelt es sich in erster Linie um Investitionsvorhaben, die den Schienenpersonennahverkehr betreffen wie z.B. der behindertengerechte Ausbau der Bahnsteige, die Elektrifizierung von Gleisabschnitten oder der weitere S-Bahn-Ausbau im Rhein-Neckar-Raum.

Die 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar ist das derzeit wichtigste Infrastrukturprojekt im Schienenpersonennahverkehr für die Region. Dabei handelt es sich um den Ausbau der Streckenabschnitte Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe, Mannheim – Weinheim – Darmstadt und Heidelberg – Bruchsal.

Gelegenheitsverkehr

Wer mit Taxis, Mietwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Amt für Nahverkehr ist zuständig für die Durchführung der Genehmigungsverfahren im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs mit Omnibussen, Mietwagen und Taxis sowie für die Genehmigungen nach dem Rettungsdienstgesetz für den Krankentransport. Zur umfassenden Information künftiger Antragsteller hat unser Team verschiedene Flyer erarbeitet und aufgelegt.

Die Taxitarife werden von jedem Stadt- und Landkreis durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Tarif ist für alle im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereichs, das der Gemeindebezirk der jeweiligen Standortgemeinde des Taxibetriebs ist, verbindlich.

Schülerbeförderung

Der Landkreis ist zuständig für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Rhein-Neckar-Kreis besuchen, und die Organisation der Schülerbeförderung für die in seiner Trägerschaft stehenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (z. B. Martinsschule in Ladenburg, Steinsberg-Schule in Sinsheim, Comeniusschule in Schwetzingen) und Berufsschulen (z. B. Theodor-Frey-Schule in Eberbach, Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen).

Maßgebend für die Kostenerstattung und die Organisation der Schülerbeförderung ist die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Rhein-Neckar-Kreises vom 30. April 2013.

Die Schülerbeförderung des Rhein-Neckar-Kreises unterstützt auch die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Gründen das Angebot des allgemeinen Linienverkehrs nicht nutzen können. Diese Schülerinnen und Schüler sind auf die Benutzung sogenannter freigestellter Verkehre angewiesen, die durch den jeweiligen Schulträger organisiert werden. Für die Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet der Landkreis selbst Beförderungen im freigestellten Verkehr ein.

Beförderung von Menschen mit Behinderungen

Der Rhein-Neckar-Kreis nimmt die Aufgabe der Organisation der Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten wahr. Das Sozialamt entscheidet im Rahmen der Leistungsgewährung darüber, ob die Kosten für eine Beförderung zu den Werkstätten übernommen werden können, wenn behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Bei Bewilligung der Leistungen erfolgt die Einrichtung der Beförderung durch das Amt für Nahverkehr in enger Kooperation mit den Werkstätten, dem Sozialamt und den Beförderungsunternehmen.
Das Aufgabengebiet ist dem Referat Schülerbeförderung zugeordnet.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen

Kontakt

Amt für Nahverkehr
Haberstraße 3
(Office Port I)
69126 Heidelberg-Rohrbach
nahverkehr@rhein-neckar-kreis.de

Amtsleitung
Frau Schmitt
06221 522-1282
s.schmitt4@rhein-neckar-kreis.de

Nah- und Gelegenheitsverkehr
Referatsleitung
Herr Reimann
06221 522-2165
s.reimann@rhein-neckar-kreis.de

Schülerbeförderung
Referatsleitung
Frau Kühne-Ermlich
06221 522-1306
m.kuehne-ermlich@rhein-neckar-kreis.de

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