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Fahrzeug-Zulassung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kfz-Zulassung im Rhein-Neckar-Kreis. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch unserer drei Zulassungsbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kfz an-, um- oder abmelden

Kfz-Kennzeichen (Saison-, Oldtimer-Kennzeichen etc. )

Der Zulassungsbezirk Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis trägt das Kfz-Kennzeichen HD. Sie können übrigens bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. Die Übernahme des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wurde.

Hier finden Sie Informationen rund um das Kfz-Kennzeichen:

Kfz-Papiere (Änderung / Ersatz)

Kfz-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegen.

Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit der Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs automatisch erlischt.

Das Zollamt wird die Kraftfahrzeugsteuer bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.

Weitere Informationen:

Kfz-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegen.

Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit der Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs automatisch erlischt.

Das Zollamt wird die Kraftfahrzeugsteuer bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.

Weitere Informationen:

Leasingbriefauskunft

Leasingbriefauskunft (Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II)

Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Voraussetzungen:

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Erforderliche Daten für die Auskunft:

Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Formulare

Terminvereinbarung

Für Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Ihren Termin können Sie hier direkt online buchen:

Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen absagen. Nutzen Sie dafür einfach den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!