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Hinweise zum Fahrzeugverkauf

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer seiner Verpflichtung zur Ab- bzw. Ummeldung nicht nachkommt. Daher empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen. Bitte denken Sie daran, dass ansonsten die Kfz-Steuer + Versicherung bis zur erfolgreichen Ab-/ Ummeldung Ihnen belastet wird. Falls dies unterblieben ist haben Sie die Möglichkeit eine Veräußerungsanzeige auszufüllen. Sie können hierzu unser Formular oder ein formloses Schreiben verwenden.

Veräußerungsanzeige (Formular) 

Wichtig sind folgende Angaben:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Empfangsbestätigung der Fahrzeugpapiere sowie der amtlichen Kennzeichen
  • Unterschrift des Käufers und Verkäufers

Empfehlenswert ist ebenfalls die Überprüfung der Personalien des Käufers anhand vom Personalausweis bzw. Pass.

Vor allem beim Verkauf Ihres Fahrzeugs ins Ausland sollten sie es vor der Übergabe an den Verkäufer abmelden.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!