Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rhein-neckar-kreis.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 LBGG vereinbar: Teilweise sind PDF-Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Online-Terminvereinbarung: Die externe Anwendung zur Online-Terminvereinbarung ist nicht barrierefrei nutzbar; ein alternativer Zugangsweg ist über die Behördennummer 115 verfügbar.
Videos: Bei Videos sind Untertitel aber keine Audiodeskription vorhanden.
Aktuell in Arbeit sind weitere Videos in Gebärdensprache.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2020 auf Basis einer eigenen Bewertung und eines BITV/WCAG-Tests durch die Prüfstelle des BIK BITV-Test Prüfverbunds erstellt.
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse oeffentlichkeitsarbeit@rhein-neckar-kreis.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Büro des Landrats
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone FischerGeschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:Else-Josenhans-Straße 670173 StuttgartTelefon: 0711 279 3360E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier:
Kommunale Behindertenbeauftragte
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.
Leichte Sprache
Für Besucherinnen und Besuchern, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit:
Barrierefreies Web-Design
Wir achten auf eine leichte Bedienbarkeit unserer Website. Die Seiten können mit der Tastatur bedient werden und sind für den Einsatz von Screenreadern und Braillezeilen geeignet. Die Seite ist frei skalierbar.
7. Weitere geplante Maßnahmen
Wir planen, weitere Seiten in Leichter Sprache und weitere Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen.