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Der Kreis und seine Finanzen

Um seine vielfältigen Aufgaben zu finanzieren, steht dem Rhein-Neckar-Kreis - neben Finanzzuweisungen des Landes und Gebühren, die für Dienstleistungen erhoben werden - die Kreisumlage und die Aufnahme von Krediten auf der Einnahmenseite zur Verfügung.

Dabei ist die Kreisumlage, deren Höhe der Kreistag auf der Basis der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz festlegt, das wichtigste Finanzierungsinstrument. Mit ihr tragen die Gemeinden (und damit mittelbar auch die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner) nach Maßgabe ihrer Finanzkraft zu den Ausgaben des Kreises bei, die ja auch den Einwohnern wieder zugute kommen.

Die Kreisumlage geht, wie die Höhe der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, zusammen mit der Höhe der notwendigen Kredite in die Haushaltsplanung ein, die der Kreistag jedes Jahr neu für das Folgejahr beschließt.

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