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Änderung der Halterdaten

Die Änderung der Halterdaten ist auch online über i-Kfz möglich:

Die Änderung Ihres Namens, Ihres Firmennamens oder Ihrer Adresse innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht + Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

  • 11,40 €  bis  15,20 €
  • 4,30 € bis 8,10 € über i-Kfz

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!