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Umschreibung eines Fahrzeuges (außerhalb des Landkreises)

Die Umschreibung ist auch online über i-Kfz möglich:

Hier finden Sie Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeuges, das außerhalb des Rhein-Neckar-Kreises zugelassen war.

Erforderliche Unterlagen bei Halterwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Kennzeichenschilder, sofern die bisherigen Kennzeichenschilder nicht beibehalten werden sollen
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung / Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Erforderliche Unterlagen bei Umzug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (bei gleichzeitiger Namensänderung und/oder sofern das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten werden soll)
  • Kennzeichenschilder, sofern die bisherigen Kennzeichenschilder nicht beibehalten werden sollen
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung / Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr:

  • 23,60 € bis 30,90 € *
  • 13,70 € bis 16,20 € über i-Kfz
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

*(in Einzelfällen weitere Gebühren möglich)

Hinweis:

Bei Umschreibung des Fahrzeuges innerhalb Deutschlands kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, sofern das Fahrzeug nicht Außerbetrieb gesetzt wurde. Die Beibehaltung des Kennzeichens ist bei Umzug sowie auch bei einem Halterwechsel möglich.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!