Wenn Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Evtl.Vollmacht + Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfers für Kfz-Verkehr oder durch einen Kfz-Sachverständigen oder Angestellten nach Nr. 4 der Anl. 4 VIIIb zur StVZO (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ etc.)
Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
11,40 € bis 14,50 €
RNKarlo
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.