Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen wird zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland benötigt. Es ist maximal 1 Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums sind Fahrten im In- und Ausland möglich.
Wichtig: In Einzelfällen ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Evtl. Empfangsbevollmächtigter:
- Besteht im Inland kein Wohnsitz, so wird für die Zulassung ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz im Inland benötigt. Der Empfangsbevollmächtigte muss persönlich mit dem Antragssteller vor Ort sein und sich ausweisen können.
- Es wird kein Empfangsbevollmächtigter mehr benötigt bei Halter mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in einem Staat, in dem das Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland in Kraft ist. Die ausländische Adresse muss glaubhaft nachgewiesen werden.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
34,00 € bis 35,00 € *
Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.