Rotes Dauerkennzeichen
Das Rote Dauerkennzeichen können ausschließlich zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten, Kraftfahrzeughändler, THW, Bundespolizei, Polizeien der Länder, Bundeskriminalamt, Bundeswehr und Zollverwaltung erhalten. Die Zuteilung erfolgt für 2 Jahre - vor Fristablauf muss zunächst eine Verlängerung erfolgen. Die Zulassungsbehörde kann die Zuteilung unter Umständen widerrufen.
Das Rote Dauerkennzeichen darf nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Fahrten zur Anregung der Kauflust sind nicht gestattet.
Wichtig! Der Inhaber ist verpflichtet, jedes Fahrzeug im Fahrzeugscheinheft vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Über jede Fahrt ist ein Fahrtennachweis zu führen.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag, mit Begründung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
- Sepa-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
Gebühr
162,60 € bzw. 207,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder
Hinweis
Nach Abgabe der Unterlagen werden weitere Prüfungen durchgeführt. Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt nach der Zuverlässigkeitsprüfung, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann.