Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015  ist auch eine Online-Abmeldung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung zur Außerbetriebssetzung (auszufüllen von der Person, die vor Ort die Außerbetriebssetzung durchführt) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

5,70 €  bzw. 7,50 €5,10 € für den Verwertungsnachweis

Weitere Informationen

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!