Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 ist auch eine Online-Abmeldung möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Erklärung zur Außerbetriebssetzung (auszufüllen von der Person, die vor Ort die Außerbetriebssetzung durchführt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
5,70 € bzw. 7,50 €5,10 € für den Verwertungsnachweis