Start Service Kfz-Wesen Zulassung Verlust von Kennzeichen

Verlust / Diebstahl der Kennzeichen

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Wurden Ihnen die Kfz-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug gestohlen oder Sie haben eines oder beide Schilder verloren, müssen Sie dies melden.
Einen Diebstahl müssen Sie umgehend bei der Polizei anzeigen - für die Zuteilung neuer Schilder wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Wichtig! Da die abhanden gekommenen Kennzeichenschilder wegen Kennzeichenmissbrauch gesperrt werden müssen, wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides statt gem. § 5 StVG, § 46 FZV i.V.m. § 27 LVWVfG bei der Zulassungsstelle
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • evtl. das noch vorhandene Kennzeichenschild
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

42,80 € bis 76,60 € *
Wunschkennzeichen: 10,20 €
Vorabreservierung:  2,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!