Start Service Kfz-Wesen Zulassung Rotes Oldtimerkennzeichen

Rotes Oldtimerkennzeichen

Um ein Oldtimerkennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Das spezielle Kennzeichen für gut erhaltene historische Fahrzeuge dient der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts".

Das Rote Oldtimerkennzeichen ist für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen bzw. für Prüfungs-, Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten gedacht. Es ist für mehrere Fahrzeuge gültig. Eine gültige Betriebserlaubnis ist nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit der Begründung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen 
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 3 Monate)
  • Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. vorhandene Fahrzeugpapiere

Gebühr

82,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

Siehe auch:

Hinweis:

Nach Abgabe der Unterlagen werden weitere Prüfungen durchgeführt. Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt nach der Zuverlässigkeitsprüfung, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!