Wichtiger Hinweis: Das Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kommunen selbst wahr. Eine Übersicht über den Zuständigkeitsbereich finden Sie hier:
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass u.a. für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Abgabe von Fingerabdrücken, eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist.
Es wird jedoch empfohlen, grundsätzlich für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.

