Das Baurechtsamt genehmigt als untere Verwaltungsbehörde die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden und ist die Widerspruchsbehörde im Umlegungs-, Sanierungs- und Vorkaufsrecht (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Als Baurechtsbehörde bearbeitet es die Baugesuche aus 38 Städten und Gemeinden (Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften und die örtlichen Baurechtsbehörden Walldorf und Ketsch haben eine eigene Zuständigkeit).
Zudem hat es als untere Denkmalschutzbehörde die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und die Aufwendungen für den Erhalt von Kulturdenkmalen steuerlich zu bescheinigen. Zur Unterstützung der Bauherren vermittelt es unter ganz besonderen Voraussetzungen Fördermittel für den Wohnungsbau und erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Im Gebäudeenergiebereich prüft die Baurechtsbehörde Heizungsaustausche, die Photovoltaikpflicht und die energetischen Standards von Neubauten.
Im Bereich Vorbeugender Brandschutz ist es für die Überwachung der Brandschutzvorschriften an bestimmten Gebäuden zuständig und berät Fachplaner und Bauherren zu brandschutzrechtlichen Themen.
Bauantrag online (ViBa-BW)
Bauanträge über das "Virtuelle Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa-BW)

