Verpflichtungserklärung ("Einladung")

Für die Beantragung eines Besuchs-/Touristen- bzw. Geschäftsreisevisums für Deutschland ist es u. a. erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des Visums gesichert ist. Sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht selbst entsprechende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können, so kann dies durch eine so genannte Verpflichtungserklärung ("Einladung") durch einen hier lebenden Gastgeber erfolgen.

Durch Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für sämtliche im Bundesgebiet während des Aufenthaltes anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für evtl. erforderliche medizinische Versorgung, aufzukommen. Deshalb muss seitens der Ausländerbehörde die Leistungsfähigkeit des Gastgebers geprüft werden.

Hinweis: Um beim Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie im Rhein-Neckar-Kreis - mit Ausnahme der Großen Kreisstädte - wohnen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalbogen
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten 6 Monate
  • bei Selbstständigen: Nachweis des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen
  • Kopie des Passes des Verpflichtungsgebers und Gastes (bei deutschen Staatsbürgern den Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung)

Bitte beachten Sie

  • Eine persönliche Vorsprache des Einladers ist nach Antragsstellung und Prüfung des Vorgangs zwingend erforderlich, da die Unterschrift beglaubigt werden muss
  • Die vorgelegten Unterlagen dürfen nicht älter als 4 Wochen sein
  • Gebühren i.H.v. 29,00 €
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen vorab per E-Mail (auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de), postalisch oder über Ihr Bürgermeisteramt ein. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von dem/ der zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin. Bitte geben Sie hierfür Ihre E-Mailadresse an.

Hinweis

Über die Erteilung eines Visums entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes.

Formulare und Online-Dienste

Kontakt

Ausländeramt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

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Fahrplanauskunft

E-Mail: auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon 06221 522-1478
Fax 06221 522-91209

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass u.a. für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Abgabe von Fingerabdrücken, eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist.
Es wird jedoch empfohlen, grundsätzlich für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.

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* Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels können fristwahrend auch beim Rathaus der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.