Schüler-BAföG: Unterstützung für den eigenen Bildungsweg

Auf dem Bild sind Füße in Turnschuhen zu sehen, die auf einem Boden voller aufgemalter Pfeile stehen
(Symbolbild: stockpics/stock.adobe.com)

Eine schulische Ausbildung oder ein höherer Schulabschluss kann ein wichtiger Grundstein für die berufliche Zukunft werden. Für Familien können damit jedoch auch finanzielle Belastungen verbunden sein, die nicht immer vollständig aufgefangen werden können. Das Schüler-BAföG unterstützt junge Menschen dabei, ihren Bildungsweg unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie verfolgen zu können.

Rund 600 Schülerinnen und Schüler im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg erhalten jährlich Ausbildungsförderung

Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg werden jährlich rund 600 Anträge auf Schüler-BAföG bearbeitet. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, wenn die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg haben.

Wer kann Schüler-BAföG erhalten?

Eine Förderung kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler infrage, die eine schulische Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Abendschulen. Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab der 10. Klasse möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt werden kann, hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt. Das Schüler-BAföG wird dabei grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

„Bildung darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Familie abhängen. Schüler-BAföG kann jungen Menschen die Chance eröffnen, einen Bildungsweg und eine Ausbildung zu absolvieren, die sonst möglicherweise nicht finanzierbar wäre“, erklärt Karin Graser, die Leiterin des Sozialamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

Geplante Verbesserungen mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz

Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind weitere Verbesserungen der Ausbildungsförderung vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Geplant sind unter anderem höhere Bedarfssätze, Anpassungen bei den Freibeträgen sowie weitere Vereinfachungen.
 
Mit der geplanten Reform sollen die Leistungen stärker an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden und die Förderung verlässlicher gestaltet werden. Das genaue Inkrafttreten der Änderungen hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab; derzeit ist April 2027 vorgesehen.

Frühzeitig informieren und Antrag stellen

Wer eine schulische Ausbildung beginnt oder einen weiterführenden Schulabschluss anstrebt, sollte sich möglichst frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde.
 
Das Amt für Ausbildungsförderung im Sozialamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis berät Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Anträge können schriftlich oder online über „BAföG-Digital“ gestellt werden.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es in unserem Service-Portal Service-RNK:

BAföG für einen Schulbesuch beantragen (Service-RNK)

Tipp: BAföG-Rechner

Auf der Infoseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt kannst du deinen Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung prüfen:

Banner zur Infoseite