Auslandsreisen mit Tieren und Export
Das Referat für Veterinärkontrollrecht steht Privatpersonen und Firmen als Ansprechpartner rund um Fragen im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen/Handelsverkehr sowie dem Export von Tieren und Waren zur Verfügung.
Dieses beinhaltet auch die Abwicklung des Reiseverkehrs mit Heimtieren. Soweit es sich um den Reiseverkehr innerhalb der EU handelt, sind in Baden-Württemberg die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte zuständig. Sprechen Sie diese an, wenn es um die erforderliche Kennzeichnung Ihres Heimtieres und die Tollwutimpfung geht.
Anders liegt der Fall bei Reisen in sogenannte Drittländer. Hier wird i.d.R. ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin zu unseren Sprechzeiten (Di., Do. und Fr. in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr).
Sie werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Botschaft bzw. dem Konsulat Ihres Reiselandes in Verbindung zu setzten, um die aktuellen Bestimmungen zu erfragen und ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten. Je nach Reiseland sind umfangreiche Bestimmungen einzuhalten, die auf Grund der im Vorfeld durchzuführenden Untersuchungen Ihres Tieres eine langfristige Planung der Reise notwendig machen können (z.B. Australien, Neuseeland sowie einige afrikanische Länder). Gerne können Sie uns bereits bei Vorbereitung der Reise Ihre Anfrage und die erforderlichen Unterlagen einreichen.Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihr Tier und seinen gültigen EU-Heimtierausweis mit.
Für die Rückreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation oder Tollwutvorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre/n niedergelassene/n Tierärztin/Tierarzt.