Lebensmittelhygiene
Lebensmittel tierischer Herkunft
"Vom Stall (oder Acker) bis auf den Teller" ("From stable to table, from farm to fork"); so lautet der Slogan, der zeigt, wie sich die EU den amtlichen Verbraucherschutz vorstellt und wünscht. Damit wird griffig formuliert, wo die Erzeugung von sicheren Lebensmitteln anfängt: nämlich im Stall und auf dem Acker, lange vor der Herstellung und Verarbeitung. Und dort beginnt auch die Tätigkeit des Veterinäramtes, indem es die Gesundheit unserer Tierbestände überwacht und Sorge dafür trägt, dass Gefahren durch Tierseuchen und Zoonosen ebenso wie durch Arzneimittelrückstände oder Umweltkontaminanten für unsere Lebensmittel, ob tierischer oder pflanzlicher Herkunft, so gering wie möglich gehalten werden.
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft produzieren oder verarbeiten, benötigen nach EU-Recht eine Zulassung.
Wer ist zulassungspflichtig?
Die Zulassungspflicht betrifft insbesondere Betriebe, die folgende Produkte in Verkehr bringen:
- Fleisch: Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe
- Milch & Fisch: Betriebe, die Milch oder Fischereierzeugnisse verarbeiten.
- Eier: Hersteller von Eiprodukten.
- Pflanzliche Erzeugnisse: Betriebe, die Sprossen herstellen.
- Großküchen: unter bestimmten Voraussetzungen benötigen auch Kantinen und Großküchen eine Zulassung.
Je nach Betriebsgröße und Art der Tätigkeit ist entweder das Veterinäramt oder das Regierungspräsidium für die Zulassung verantwortlich.