Haltung von Kampfhunden

Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist. Die Einordnung der betroffenen Hunderassen ist in der Kampfhundeverordnung festgelegt.

Hier finden Sie Formulare zur Haltung von Kampfhunden.

Wichtig:
Die Formulare müssen beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.