Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form von Bild- und Videoaufnahmen. Diese Hinweise gelten für alle öffentlichen Veranstaltungen des Rhein-Neckar-Kreises, bei denen fotografiert oder gefilmt wird.
Zweck der Verarbeitung
Die Anfertigung und Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
- Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung
- Veröffentlichung auf der Website des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
- Veröffentlichung in sozialen Medien
- Nutzung in Printmedien und vergleichbaren Publikationen
- Weitergabe von Bildmaterial an Presse und Medien
- Dokumentation der Veranstaltung
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse)
- ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), insbesondere bei Porträtaufnahmen oder gezielten Einzelaufnahmen
Im Fokus stehen Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung, auf denen Teilnehmende als Beiwerk erscheinen. Einzel- oder Nahaufnahmen von Personen erfolgen, soweit möglich, nur mit deren Einwilligung oder im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
Hinweis auf Aufnahmen während der Veranstaltung
Teilnehmende werden vor und während der Veranstaltung auf die Durchführung von Foto- und Videoaufnahmen hingewiesen, z. B. durch:
- Vorabinformationen (z. B. Einladung, Veranstaltungsankündigung)
- Aushänge im Eingangs- und Veranstaltungsbereich
- mündliche Hinweise zu Beginn der Veranstaltung
Speicherdauer
Foto- und Videoaufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Intern können Aufnahmen länger aufbewahrt werden, z. B. zur rechtlichen Absicherung oder Dokumentation. Veröffentlichte Inhalte bleiben grundsätzlich so lange abrufbar, wie der jeweilige Veröffentlichungszweck besteht.
Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe der Aufnahmen erfolgt nur, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, insbesondere an: Presse- und Medienvertretungen, Mitveranstalter, Dienstleister im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Eine darüber hinausgehende Weitergabe findet nicht statt.
Aufnahmen durch Teilnehmende
Es ist möglich, dass Teilnehmende der Veranstaltung in eigener Verantwortung ebenfalls Foto- oder Videoaufnahmen anfertigen. Wir bitten hierbei um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen.
Besondere Hinweise zu Minderjährigen
Wir bitten um besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern und Jugendlichen. Foto- und Videoaufnahmen von Minderjährigen erfolgen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. bei Jugendlichen ab 16 Jahren mit deren Einwilligung.
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Sie können der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, die Sie betreffen, jederzeit widersprechen. Zudem haben Sie das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Verantwortliche Stelle
Landratsamt Rhein-Neckar-kreis
Büro des Landrats
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
06221 522-1220
oeffentlichkeitsarbeit@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutzbeauftragter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Im Breitspiel 5
69126 Heidelberg-Rohrbach
06221 522-1314
behoerdlicherdatenschutzbeauftragter@rhein-neckar-kreis.de
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
0711 6155410
poststelle@lfdi.bwl.de