Brennholz kann ab sofort wieder bestellt werden

Alle, die ihr Holz gerne direkt im Wald aufarbeiten möchten und einen gültigen Motorsägenschein besitzen, können sich auch in dieser Saison über verschiedene Wege ihr Brennholz sichern. Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden unter www.holzfinder.de im Rhein-Neckar-Kreis ihr Brennholz bequem online kaufen. Das Brennholz wird bei Verfügbarkeit zeitnah mit Bildern in den "Holzfinder" eingestellt. Im Laufe der Holzerntesaison werden dort immer wieder weitere Brennholzlose zum Verkauf angeboten.
Wo digital Brennholz verkauft wird, kann hier abgerufen werden:
Brennholzverkauf im Rhein-Neckar-Kreis
Ist die Kommune nicht aufgeführt, ändert sich an der Verkaufsart im Vergleich zu den letzten Jahren nichts. Der Verkauf erfolgt dann je nach Revier telefonisch, per E-Mail, während der Sprechstunde beim zuständigen Revierleiter oder über eine Versteigerung. Nähere Informationen dazu werden über die Amtsblätter und Internetseiten der jeweiligen Kommunen veröffentlicht. Das Holz kann als „Brennholz lang“ bzw. „Polterholz“ erworben werden. Das sind unterschiedlich lange Stämme, die gefällt und an den Waldweg gezogen wurden. Dort können sie anschließend weiter aufgearbeitet und abtransportiert werden.
Preise unverändert
Die Preise für "Brennholz lang“ für Privatkundinnen und Privatkunden bleiben gegenüber der vergangenen Saison unverändert. Sie betragen
- für Buche/Ahorn/Hainbuche/Esche 80 Euro pro Festmeter
- für Eiche/Hartlaubholz 70 Euro pro Festmeter
- für Weichlaubholz 50 Euro pro Festmeter sowie
- für Nadelholz 55 Euro pro Festmeter.
Die Preise verstehen sich jeweils brutto inklusive Mehrwertsteuer. Brennholz aus der vergangenen Erntesaison, das vereinzelt noch keinen Käufer gefunden hat, wird derzeit zu reduzierten Preisen im "Holzfinder" angeboten.
"Schlagraum" kann reserviert werden
Als weitere Möglichkeit kann „Schlagraum“ reserviert werden. Das sind Kronenteile und dickere Äste, die nach der Aufarbeitung des Stammholzes noch im Waldbestand liegen. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden und wird wegen des höheren Aufwands bei der Aufarbeitung günstiger abgegeben. Aber: Schlagraum darf wegen der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der Schutzzone II (siehe „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis“) im nordwestlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises nicht angeboten werden. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Revierförsterinnen und Revierförster vor Ort.
Motorsägenschein erforderlich
Wer Brennholz selbst im Wald aufarbeiten möchte, muss einen gültigen Motorsägenschein besitzen und diesen bei der Bestellung des Holzes vorlegen. Die Arbeiten im Wald dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit mindestens einer Begleitperson erfolgen. Zur Arbeitssicherheit gehört das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung mit Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen und Helm.