Blauzungenkrankheit
Tierbestände auch nach Neueinstufung impfen lassen

Die Blauzungenkrankheit ist eine melde- und bekämpfungspflichtige Tierseuche, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Besonders schwerwiegend äußert sich die Krankheit bei Schafen mit schweren Krankheitsverläufen mit Todesfolge oder Verlammen. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Für den Menschen stellt die Blauzungenkrankheit keine Gefahr dar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Neueinstufung der Blauzungenkrankheit durch die EU
Da sich die Blauzungenkrankheit in den vergangenen Jahren sehr stark räumlich ausgebreitet hat, wurde sie zum 01. November 2026 von der EU von der Kategorie C+D+E in die Kategorie D+E herabgestuft.
Verbringungsregelungen ab dem 01. November 2026
Unter folgenden Bedingungen können Tiere ab dem 01.11.2026 in BTV-8 freie Gebiete verbracht werden:
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft.
- Tiere bis zu einem Alter von 90 Tagen: Die BTV-8 Impfung des Muttertiers muss spätestens 28 Tage vor Geburt abgeschlossen sein und das Jungtier muss nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben. Die Kolostrumgabe ist per Tierhaltererklärung zu bestätigen.
- Ungeimpfte Tiere benötigen auch zukünftig einen negativen PCR-Test. Das Ergebnis des PCR-Tests ist 14 Tage gültig. Repellent- oder Insektizid-Behandlung ist nicht mehr erforderlich. Eine Tierhaltererklärung, die die Abwesenheit von Anzeichen einer Krankheit bestätigt, ist weiterhin notwendig.
- Tiere zur unmittelbaren Schlachtung können ohne weitere Anforderungen auf direktem Weg zum Bestimmungsschlachthof verbracht werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet werden. Der Bestimmungsschlachthof muss künftig nicht mehr mindestens 48 Stunden vor Verbringung informiert werden. Eine Tierhaltererklärung, die die Abwesenheit von Anzeichen einer Krankheit bestätigt, ist weiterhin erforderlich.
Verbringen in andere Mitgliedsstaaten
Die Anforderungen für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten können sich von diesen nationalen Regelungen unterscheiden. Auskunft gibt die örtlich zuständige Tiergesundheitsbehörde.nes Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.
Digitale Tierhalterklärung
Die erforderlichen Tierhaltererklärungen können zukünftig auch digital über HI-Tier erfolgen und ersetzen somit die Papierform. Bisher mussten Tierhalter bei jeder Verbringung eine Tierhaltererklärung unter Angabe der Ohrmarken ausfüllen. Mit der Teilnahme in HIT erklärt sich der Tierhalter einverstanden, dass anderen registrierten Nutzern ab dem Beginn der Teilnahme über eine Abfrage die in HIT gespeicherten Daten zu BTV-8 Impfungen bzw. BTV-8 Untersuchungsergebnissen seiner Tiere zur Verfügung stehen. Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden.
Aktuelle Lage bei BTV-8 in Deutschland (Stand: 01.11.2026)
Derzeit sind zwei Varianten des Blauzungen-Virus in Deutschland nachgewiesen. Der Serotyp 3 tritt flächendeckend in allen Ländern auf. Vom Serotyp 8 sind derzeit die Länder Mecklenburg Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen sowie Niedersachsen bis auf den südlichen Landesteil um Göttingen nicht betroffen. In Deutschland gab es 2025 beim Serotyp BTV-8 insgesamt 24 Ausbrüche in den Ländern Baden Württemberg (18), Bayern (3), Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen (jeweils 1). Im Jahr 2026 waren es insgesamt 21 Ausbrüche in den Ländern Baden-Württemberg (13), Bayern (1), Hessen (3), Nordrhein-Westfalen (1) und Rheinland-Pfalz (2). Der bisher letzte Ausbruch trat am 13.10.2026 im Landkreis Günzburg (BY) auf.
Information zu den Impfstoffen
Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung.
Da die Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit nur zu einer Serotyp-spezifischen Immunantwort führen, sind spezifische Impfungen gegen jeden Serotyp erforderlich.
Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.
