Die Kernaufgaben der Unteren Naturschutzbehörde sind:

  • Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten
  • Landschaftspflege, Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie Artenschutz
  • Abgrabungen, Aufschüttungen
  • Stellungnahmen zu Bauleitplanung und Fachplanungen Bauvorhaben und Planungen im Außenbereich
  • Genehmigungen, Erlaubnisse, Befreiungen, Stellungnahmen 
  • Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Naturschutzthemen
  • Mitwirkung bei Konditionalitäts-Kontrollen

Die Aufgaben der Naturschutzbehörde werden von Verwaltungskräften und hauptamtlichen Naturschutzfachkräften sowie den ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten und Naturschutzwarten wahrgenommen.

Die jeweiligen Zuständigkeiten sind nach Bezirken, die jeweils mehrere Gemeinden umfassen, aufgeteilt. Verschiedene Sonderaufgaben werden kreisweit von einzelnen Mitarbeitern erfüllt.

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