Fahrerlaubnisanträge sind stets zusammen mit den Antragsunterlagen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes einzureichen. Ausgenommen hiervon sind Ersatzführerscheine, Internationale Führerscheine und Anträge auf Umtausch Papierführerschein in Scheckkartenführerschein und Umtausch von Scheckartenführerschein ohne Ablaufdatum, die direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen sind.
Die Anträge erhalten Sie bei Fahrschulen, Bürgermeisterämtern und den Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises.
Sämtlichen Anträgen ist jeweils ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform beizufügen.
Weitere Informationen:
Erteilung / Erweiterung eines Führerscheins
Berufskraftfahrer-Qualifikation / Fahrerkarte
Verlängerung / Umschreibung einer Fahrerlaubnis
Umtausch eines Alt-Führerscheins (Pflichtumtausch)
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ersatzführerschein (bei Diebstahl / Verlust)
Allgemeines
- Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
- Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich!
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1-2 Jahre)
- Bei Verlust: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig
- Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei einer deutschen Polizeidienststelle aufgegeben wurde Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde)
Gebühr
- Ersatzführerschein: 43,90 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
- Zusätzl. Eidesstattliche Versicherung: 30,70 Euro
- Hinweis: Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt.
- Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express gegen eine zusätzliche Gebühr angefordert werden.
Namensänderung im Führerschein
Allgemeines
- Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, einen neuen Führerschein aufgrund einer Namensänderung zu beantragen. Ein Antrag kann allerdings jederzeit gestellt werden.
- Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat (kann telefonisch angefordert werden), sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde
Gebühr
- Wenn noch kein Scheckkartenführerschein vorliegt: 32,90 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
- Wenn bereits ein Scheckkartenführerschein vorliegt: 11,20 Euro bzw. 17,60 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

