Internationaler Führerschein

Allgemeines

Antragstellung direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Wichtig! Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich:

Termin vereinbaren

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift, wenn Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde.
    • Die Abschrift entfällt, sofern ein Scheckkartenführerschein vorliegt.
  • Scheckkartenführerschein - ist zwingend vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich (kann gleichzeitig mitbeantragt werden).
    Hierzu notwendig:
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Führerschein
    • bei Umstellung Kl. 2 wegen Erreichen des 50. Lebensjahres ein augenfachärztliches Zeugnis und ärztl. Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV; alternativ: Gutachten von Arbeits- oder Betriebsmediziner

Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist mit formloser Vollmacht, Original-Führerschein und Ausweiskopie der antragstellenden Person möglich.

Gebühr

Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
Scheckkartenführerschein: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)