Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entziehung)

Allgemeines

Antrag über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Die Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre/Sperrfrist beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führungszeugnis
  • Sehtestbescheinigung / augenärztliches Zeugnis / Gutachten (je nach beantragter Klasse)
  • Weitere Nachweise / Unterlagen auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde
  • Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV (ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren ist nicht ausreichend)

Gebühr

Je nach Einzelfall 120,00 bis 180,00 Euro