Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

Der Kreistag ist die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und das Hauptorgan des Kreises.

Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.

Die letzte Kreistagswahl vom 26. Mai 2019 hat folgende Sitzverteilung ergeben:

Die nächste Kreistagswahl steht am Sonntag,  9. Juni 2024, an.

Weitere Informationen:

Kontakt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Büro des Landrats
- Geschäftsstelle Kreistag -
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg

H. Koder / H. Schneider / Fr. Bleifuß
Tel. 06221 522-1224, -2164 und -2202
geschaeftsstelle.kreistag@rhein-neckar-kreis.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung.