Unsere Aufgaben:
Amtsvormundschaften / Beistandschaften
Hilfen für Familien
Hilfen für Jugendliche
Kinderbetreuung
Kinder- und Jugendschutz
Pflegekinderdienst
Hilfen für Familien können auch in der Form erbracht werden, dass Kinder und Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres elterlichen Zuhauses in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie).
Pflegefamilien zu finden, sie auf diese Aufgabe vorzubereiten, zu beraten und während der gesamten Zeit eines Pflegeverhältnissen zu begleiten ist eine umfassende und wichtige Aufgabe des Jugendamts.
Weitere Informationen:
Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt oder nachkommen kann, können Sie bei Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
